Rechtsprechung
AG Ahaus, 27.01.2017 - 240 Js 593/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,77024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Münster - 18 StVK 392/20
- AG Ahaus, 11.08.2015 - 240 Js 1005/14
- AG Ahaus, 01.07.2016 - 240 Js 1005/14
- AG Ahaus, 27.01.2017 - 240 Js 593/16
- OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
Konkludente Einwilligung in Weisung nach § 56c StGB ; Anforderungen an …
Mit rechtskräftigem Urteil vom 27.01.2017 (3 Ls 240 Js 593/16 - 57/16) verhängte das Amtsgericht Ahaus gegen den Verurteilten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall in nicht geringer Menge, eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.Hintergrund dieser Weisung ist Folgender: Nachdem der - weiterhin anwaltlich verteidigte - Verurteilte die Therapiemaßnahme i.S.d. § 35 BtMG durchgeführt hatte, sollte und wollte er ab Dezember 2019 (vgl. Bl. 104 VH 240 Js 593/16 BtM-Sonderheft) eine Adaptionsmaßahme in der Einrichtung C in D durchführen.
Daraufhin hörte das Amtsgericht ihn am 06.01.2020 schriftlich im Rahmen der Prüfung, ob die Restfreiheitsstrafe in dem Verfahren 240 Js 593/16 zur Bewährung ausgesetzt werden soll, an.
Ein entsprechender Hinweis erfolgte auch in dem Verfahren 240 Js 593/16.